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Jugendvollversammlung

Die Jugendvollversammlung ist unser oberstes Organ. Sie findet vor dem Gauturntag des Turngau Mittelhessen statt und ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig. Die Vorsitzenden bestimmen Tagungsort, Zeitpunkt und Tagesordnung und geben sie mindestens vier Wochen vor der Jugendvollversammlung im Turngau Mittelhessen bekannt.

Hierbei erhält man Einsicht in die Berichte der Mitglieder des Jugendvorstandes. Neben dem Antrag zur Entlastung des Vorstandes können weitere Anträge gestellt werden, über die abgestimmt wird. Ebenfalls finden Wahlen statt. Hierbei werden nicht nur die Vorstandsmitglieder gewählt, sondern auch die Helfer, die dem erweiterten Vorstand angehören.

Gewählt werden darf jeder, wahlberechtigt sind aber nur:

  • Jugendliche im Alter von 12 bis 25 Jahren, die einem Verein des Turngau Mittelhessen e.V. angehören
  • Übungsleiter aus dem Kinder- und Jugendbereich des Turngau Mittelhessen e.V.
  • Jugendvorstand

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