Vereine
Förderungen
Bezuschussungsordnung
- Im Zeitraum vom 1.1. bis 30.6. eines jeden Jahres können dem Turngau Mittelhessen e. V. zugehörige Vereine Anträge für Fördermittel an den Vorstand des Turngau Mittelhessen e. V. stellen. Es ist das hierfür vorgesehene, vollständig ausgefüllte, Antragsformular zu verwenden.
- Die jedes Kalenderjahr zur Verfügung gestellten Fördermittel belaufen sich auf bis zu 5.000 EUR (Wert für 2014). Der Vorstand des Turngau Mittelhessen e. V. behält sich vor, den Betrag in Ausnahmesituationen aufzustocken.
- Bezuschusst werden Maßnahmen, die der Entwicklung, Verbesserung und Realisierung von Turn- und Sportangeboten des jeweiligen Vereins oder vereinsübergreifender Mannschaften dienen (z. B. Wettkampfkleidung, Turngeräte, Hallennutzungsgebühren für vereinsübergreifende Leistungsförderung). Nicht gefördert werden bauliche Maßnahmen an vereinseigenen Sportstätten.
- Anträge, die die Förderkriterien nicht erfüllen, sind abzulehnen, auch wenn die Fördermittel noch nicht ausgeschöpft sind.
- Die Bezuschussungsordnung zum Erhalt der Fördermittel verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr. Eine Streichung oder Reduzierung der Fördermittel bzw. Änderung der Bedingungen wird vom Gauturntag beschlossen.
Bezuschussungsantrag
Gemäß der Bezuschussungsordnung sind die Anträge bis zum 30. Juni eines Jahres beim Vorstand des Turngau Mittelhessen e. V. einzureichen.
Übernahme von Sanitätskosten
Für nicht vom Turngau Mittelhessen e. V. ausgerichtete Veranstaltung (z. B. Ligawettkämpfe; Deutsche, Hessische oder regionale Meisterschaften; Pokal- und Allgemeine Wettkämpfe) können Vereine die Kosten für den Einsatz von Sanitätsdiensten mithilfe des Formulars beim TGM geltend machen.